Bestimmungen über Sonderbeurlaubungen

Beurlaubungen für längere Zeit und insbesondere in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien sind nur in Ausnahmefällen aufgrund eines besonders begründeten Antrags möglich. Unaufschiebbare Arztbesuche, Kuraufenthalte der Schüler selbst und Familienereignisse, nicht jedoch Urlaubs- und Geschäftsreisen der Eltern stellen solche Ausnahmen dar. Anträge sind spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu stellen. Im Interesse eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs wird um strikte Einhaltung der vorstehend genannten Regelung gebeten.