ZfA & KMK

Zuständig für deutsche Auslandsschulen

KMK: Die KMK (Kultusministerkonferenz) besteht aus den Vertretern der 16 Bundesländer. Sie regelt Schul- und Hochschulfragen auf Bundesebene. Sie spricht die Anerkennung der Schulabschlüsse auch an deutschen Auslandsschulen aus. Sie erlässt die EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen) für die Reifeprüfung, denen alle Schulen im In- und Ausland unterliegen. Sie entsendet Prüfungsvorsitzende aus der Bundesrepublik, die an den Auslandsschulen die Reifeprüfung abnehmen.

ZfA: Die ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) regelt für die Auslandsschulen die Entsendung von vermittelten Lehrern aus der Bundesrepublik und die jährliche Schulbeihilfe. Die ZfA entsendet sog. Regionalbeauftragte als Inspektoren an die Auslandsschulen einer Region. Sie ist eine Unterabteilung des BVA (Bundesverwaltungsamt).