Schulgebühren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Schulgebühren und zusätzliche Kosten werden regelmäßig überprüft und unterliegen gelegentlichen Anpassungen. Es gelten der Elternvertrag und die üblichen Schulrichtlinien.
Anmeldegebühr
Mit Einreichung des Anmeldeformulars ist eine Anmeldegebühr von £500 zu entrichten. Der Aufnahmeantrag kann erst nach Eingang der Anmeldegebühr bearbeitet werden.
Kaution/ Entwicklungsfondzahlung
Bei Annahme eines Schulplatzes ist für jeden neuen Schüler eine Zahlung von £4.250 fällig. Dieser Betrag setzt sich aus einer rückzahlbaren Kaution in Höhe von £3.000 und einem nicht rückzahlbaren Beitrag von £1.250 zum Schulentwicklungsfonds zusammen. Dieser Fonds trägt zur Instandhaltung und Entwicklung der Schule, einschließlich Renovierungs- und Bauprojekten sowie Investitionen in die IT-Infrastruktur bei. Wenn die Kaution und der Beitrag zum Schulentwicklungsfonds nicht innerhalb der festgelegten Frist gezahlt werden, verfällt die Zusage für den Schulplatz, und die Deutsche Schule kann den Platz an eine andere Person vergeben.
Schulgebühren
Das Schulgeld wird vom Vorstand des Deutschen Schulvereins für den Zeitraum eines Schuljahres festgelegt. Das Schulgeld für alle Jahrgangsstufen vom Kindergarten bis zur 12. Klasse für das Schuljahr 2024/25 beträgt £10.420 für das gesamte Schuljahr. Für Jahrgänge von der Vorschule bis zur 12. Klasse sind die Gebühren in zwei gleichen Raten jeweils für das Wintersemester (15. August) und für das Sommersemester (15. Januar) zu entrichten. Für Kinder im Kindergarten werden die Gebühren, in Einklang mit dem aktuellen Förderprogramm der Regierung für 15 freie Stunden, per Term in drei gleichen Raten in Rechnung gestellt.
In folgenden Fällen wird ein Treuerabatt auf die zu zahlenden Schulgebühren gewährt:
Familien, deren Kind die Schule mehr als fünf volle Schuljahre besucht hat, erhalten für dieses Kind einen Treuerabatt von 15 % auf das Schulgeld.
Familien mit drei oder mehr Kindern an der DSL profitieren ab dem ersten Schuljahr von 15% Treuerabatt für das dritte Kind (und jedes weitere Kind).
Andere Gebühren und Beiträge
Der Schweizer Elternverein erhebt von den schweizerischen Familien einen zusätzlichen Betrag von £390 für die Bereitstellung einer Lehrkraft aus der Schweiz. Dieser Betrag ist an die Deutsche Schule zu entrichten.
Alle Eltern sind eingeladen, Mitglied des Deutschen Schulvereins zu werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt £25 pro Jahr und Person.
Zusätzliche Dienstleistungen und außerschulische Aktivitäten
Das Nachmittagsprogramm für Kindergarten und Vorschule, verlängerte Schultage, AGs und andere außerschulische Angebote und Zusatzleistungen wie Bücher, Ausflüge, Cafeteria, Schulbus etc. werden gesondert berechnet. Werden Aktivitäten/Leistungen pro Schul- oder Halbjahr angeboten und gebucht, können diese Leistungen in der Regel nicht storniert werden. Nähere Einzelheiten zu eventuell wirksam werdenden Ausnahmefällen finden Sie auf den jeweiligen Anmeldeformularen. Es gelten die üblichen Bestimmungen. Schüler_innen können bei Fehlverhalten und Nichteinhaltung von Regeln und Anweisungen von der Aktivität ausgeschlossen werden. In solchen Fällen werden keine Erstattungen vorgenommen. Für Zusatzleistungen und außerschulische Aktivitäten gibt es keine Ermäßigungen.
View Bank details
Bank Details: German School Association-HSBC
Bank-Account No. 21594419
Sort Code 40-26-12
IBAN: GB90HBUK40261221594419
BIC: HBUKGB4B
Schulgeldermäßigungen / Finanzielle Härtefälle
Der Schulverein der DSL ist bestrebt, deutschsprachigen Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familie eine kontinuierliche Ausbildung an der DSL zu ermöglichen.
Aus diesem Grund kann Schüler_innen aus einkommensschwächeren Familien sowie in unvorhergesehenen Härtefällen oder bei kurzfristig auftretenden finanziellen Schwierigkeiten der Eltern/Erziehungsberechtigten eine Schulgeldermäßigung gewährt werden.
Jeder Antrag wird individuell und unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation der Familie geprüft. Hierfür nimmt die Schule einen Dienstleister in Anspruch, der in ihrem Namen die Überprüfung und Bewertung der Anträge vornimmt. Grundsätzlich können Anträge auf Schulgeldermäßigung erst angenommen werden, wenn ein Platz an der Schule angeboten und angenommen wurde. Über jeden Antrag wird auf Basis der Sachlage entschieden. Ein Anspruch auf Schulgeldermäßigung besteht nicht. Schulgeldermäßigungen unterliegen einer jährlichen Neubewertung.
Folgende Kriterien dienen als Richtlinien für die Gewährung von Schuldgeldermäßigungen:
▪ Familien mit einem Kind an der Schule können ein Stipendium beantragen, wenn das Einkommen unter £62.000 liegt.
▪ Familien mit zwei oder mehr Kindern an der Schule können ein Stipendium beantragen, wenn das Einkommen unter £72.000 liegt.
Die Höhe der Schulgeldermäßigung richtet sich nach den oben genannten Kriterien und hängt von den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen diese, erfolgt die Vergabe nach Bedarfsermittlung. Von den Eltern kann je nach der ermittelten finanziellen Situation die Übernahme eines Teilbeitrags der Schulgebühren verlangt werden.
Eltern, die eine Antragstellung erwägen, steht der Geschäftsführer (matthias.krauss@dslondon.org.uk) beratend zur Seite. Anträge müssen bis zum 1. Juni eingereicht werden, damit sie für das folgende Schuljahr berücksichtigt werden können.