Direkt zum Inhalt

Schulgebühren

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Schulgebühren und zusätzliche Kosten werden regelmäßig überprüft und unterliegen gelegentlichen Anpassungen. Es gelten der Elternvertrag und die üblichen Schulrichtlinien.

Anmeldegebühr

Mit Einreichung des Anmeldeformulars ist eine Anmeldegebühr von £500 zu entrichten. Der Aufnahmeantrag kann erst nach Eingang der Anmeldegebühr bearbeitet werden. 

Kaution/ Entwicklungsfondzahlung

Bei Annahme eines Schulplatzes ist für jeden neuen Schüler eine Zahlung von £4.250 fällig. Dieser Betrag setzt sich aus einer rückzahlbaren Kaution in Höhe von £3.000 und einem nicht rückzahlbaren Beitrag von £1.250 zum Schulentwicklungsfonds zusammen. Dieser Fonds trägt zur Instandhaltung und Entwicklung der Schule, einschließlich Renovierungs- und Bauprojekten sowie Investitionen in die IT-Infrastruktur bei. Wenn die Kaution und der Beitrag zum Schulentwicklungsfonds nicht innerhalb der festgelegten Frist gezahlt werden, verfällt die Zusage für den Schulplatz, und die Deutsche Schule kann den Platz an eine andere Person vergeben.

Schulgebühren

Das Schulgeld wird vom Vorstand des Deutschen Schulvereins für den Zeitraum eines Schuljahres festgelegt. Das Schulgeld für alle Jahrgangsstufen vom Kindergarten bis zur 12. Klasse für das Schuljahr 2024/25 beträgt £10.420 für das gesamte Schuljahr. Für Jahrgänge von der Vorschule bis zur 12. Klasse sind die Gebühren in zwei gleichen Raten jeweils für das Wintersemester (15. August) und für das Sommersemester (15. Januar) zu entrichten. Für Kinder im Kindergarten werden die Gebühren, in Einklang mit dem aktuellen Förderprogramm der Regierung für 15 freie Stunden, per Term in drei gleichen Raten in Rechnung gestellt.

In folgenden Fällen wird ein Treuerabatt auf die zu zahlenden Schulgebühren gewährt:
Familien, deren Kind die Schule mehr als fünf volle Schuljahre besucht hat, erhalten für dieses Kind einen Treuerabatt von 15 % auf das Schulgeld.
Familien mit drei oder mehr Kindern an der DSL profitieren ab dem ersten Schuljahr von 15% Treuerabatt für das dritte Kind (und jedes weitere Kind).

In finanziellen Härtefällen besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Schulgeldes zu beantragen. Matthias Krauss, Commercial Director, berät Sie über bestehende Optionen. Anträge müssen begründet und dokumentiert sein. Anträge können erst dann bearbeitet werden, wenn einem Kind ein Platz an der Schule angeboten wurde und dieser angenommen wurde. Anträge werden nur einmal im Jahr bearbeitet und müssen bis zum 01. Juni eingereicht werden, um eine Ermäßigung für das nächste Schuljahr zu erhalten. Alle Anträge werden streng vertraulich behandelt.

Andere Gebühren und Beiträge

Der Schweizer Elternverein erhebt von den schweizerischen Familien einen zusätzlichen Betrag von £390 für die Bereitstellung einer Lehrkraft aus der Schweiz. Dieser Betrag ist an die Deutsche Schule zu entrichten.
Alle Eltern sind eingeladen, Mitglied des Deutschen Schulvereins zu werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt £25 pro Jahr und Person.

Zusätzliche Dienstleistungen und außerschulische Aktivitäten

Das Nachmittagsprogramm für Kindergarten und Vorschule, verlängerte Schultage, AGs und andere außerschulische Angebote und Zusatzleistungen wie Bücher, Ausflüge, Cafeteria, Schulbus etc. werden gesondert berechnet. Werden Aktivitäten/Leistungen pro Schul- oder Halbjahr angeboten und gebucht, können diese Leistungen in der Regel nicht storniert werden. Nähere Einzelheiten zu eventuell wirksam werdenden Ausnahmefällen finden Sie auf den jeweiligen Anmeldeformularen. Es gelten die üblichen Bestimmungen. Schüler_innen können bei Fehlverhalten und Nichteinhaltung von Regeln und Anweisungen von der Aktivität ausgeschlossen werden. In solchen Fällen werden keine Erstattungen vorgenommen. Für Zusatzleistungen und außerschulische Aktivitäten gibt es keine Ermäßigungen.

View Bank details

Bank Details: German School Association-HSBC

Bank-Account No. 21594419

Sort Code 40-26-12

IBAN: GB90HBUK40261221594419

BIC: HBUKGB4B

Der Deutsche Schulverein London hat sich als „Charity" das Ziel gesetzt, deutschsprachigen Schülern unabhängig vom Einkommen oder der Vermögenslage der Eltern, den Besuch der DSL zu ermöglichen.

Aus diesem Grund wird Schüler_innen aus einkommensschwächeren Familien sowie in unvorhergesehenen Härtefällen oder bei kurzfristig auftretenden finanziellen Schwierigkeiten der Eltern/Erziehungsberechtigten eine Schulgeldermäßigung gewährt.

Jeder Antrag wird individuell und unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation der Familie geprüft. Die Gewährung einer Schulgeldermäßigung liegt im Ermessen des Deutschen Schulverein; Es besteht kein Anspruch darauf.

Schulgeldermäßigungen unterliegen einer jährlichen finanziellen Überprüfung.

Folgende Kriterien dienen als Richtlinien für die Gewährung von Schuldgeldermäßigung:

▪ Das jährliche Bruttofamilieneinkommen sollte unter £62,000.‐ liegen, falls nur ein Kind die DSL besucht

▪ Das jährliche Bruttofamilieneinkommen sollte unter £72,000.‐ liegen, falls zwei oder mehr Kinder die DSL besuchen

Die Höhe der Schulgeldermäßigung richtet sich nach den oben genannten Kriterien und hängt von den verfügbaren Mitteln ab. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Mittel, erfolgt die Vergabe nach Bedarfsermittlung. Von den Eltern kann je nach finanzieller Situation ein Teilbeitrag zu den Schulgebühren verlangt werden.
Für Rückfragen steht der Commercial Director jederzeit zur Verfügung. Anträge müssen bis spätestens 01. Juni eingereicht werden, damit sie für das nächste Schuljahr berücksichtigt werden können.